von Dr. Holger Schwarzlose
Stand: 7.11.2022
Hauptmerkmale
Im neuen Wahlsystem bestimmen die Wähler* nicht nur – wie bisher – wie viele, sondern zusätzlich auch, welche Kandidaten der einzelnen Parteien Bundestagssitze erhalten. Bisher nahmen die Parteien über ihre Landeslisten die Auswahl selbst vor. Diese Änderung stellt einen erheblichen demokratischen Fortschritt dar.
Die Zahl der Bundestagssitze wird festgelegt. Überhang- und Ausgleichsmandate entfallen.
Das neue Wahlsystem ist leicht umsetzbar, bedarf keiner Grundgesetzänderung und erfordert keine Anpassung der Wahlkreise.
Ablauf
1. Der Bundeswahlleiter weist den Ländern gemäß ihrem Bevölkerungsanteil die ihnen zustehende Anzahl an Bundestagssitzen zu.
2. Die politischen Parteien übergeben den Landeswahlleitern eine Rangliste der Kandidaten (Landeslisten), die sie für den Einzug in den Bundestag vorsehen. Es sind dieselben Kandidaten, die sie (falls vorhanden) für die einzelnen Wahlkreise aufstellten.
4. Wie bisher kann der Wähler* maximal 2 Stimmen vergeben: 1 Stimme für eine Partei (Erststimme) und 1 Stimme für einen Kandidaten (Zweitstimme) ggf. einer anderen Partei. Die Summe der bundesweit auf die einzelnen Parteien entfallenden Stimmen entscheidet über deren Anzahl der Sitze im Bundestag.
5. Für jedes Land wird amtlicherseits eine Wahlergebnisliste erstellt. Dabei werden jedem der von den Parteien in den jeweiligen Ländern aufgestellten Kandidaten die auf ihn entfallenden landesweiten Stimmen zugeordnet.
6. Die Stimmen aus den Wahlkreisen des jeweiligen Landes werden zum Ausgleich unterschiedlicher Einwohnerzahlen gewichtet. Es entsteht für jedes Land die korrigierte parteibezogene Wahlergebnisliste.
7. Die den Parteien zustehenden Mandate erhalten diejenigen Kandidaten mit den meisten (gewichteten) Stimmen.
8. Die gewählten Abgeordneten repräsentieren ihre Wählerschaft und vertreten das gesamte Wahlvolk.
Hier geht es zur ausführlichen Langfassung.
*Es gilt das generische Maskulinum.